Individuelle Verpackungslösungen und leistungsstarkes Know-how der Logistikkette Blog - VerpackG 01.01.2019 Optimieren Sie mit NTG Packaging Solutionds individuellen, flexiblen oder modular konzipierten Verpackungslösungen Ihre Lieferkette.

VerpackG 01.01.2019
Von Ceyda Kirca 24.08.2018 08:40 Kommentare

Liefern Sie an Endverbraucher? – Dann betrifft Sie das neue Verpackungsgesetz  (VerpackG) !

Ab dem 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst die derzeit gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.

Alle Hersteller die Ihre Waren an private Endverbraucher liefern, müssen sich zukünftig zentral registrieren lassen. Dies gilt auch für Händler deren Produkte bereits von einem Hersteller vorverpackt  worden sind. Das Gesetz soll Vertreiber dazu anhalten ökologisch besser vertretbare Verpackungen zu nutzen (Thema Recycling).

Ohne die Registrierung ist es verboten, systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr zu bringen. Bei Verstoß gegen das VerpackG kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 200.000 € erhoben werden. Die Registrierung wir bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ durchgeführt.

Mehr zum Thema  finden Sie auf folgenden Quellen .

Zentrale Stelle - Verpackungsregister: https://www.verpackungsregister.org/

Detaillierte Informationen: https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsgesetz.html#abschnitt_37

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